Anerkennung landesrechtlich geregelter Abschlüsse
Sie haben eine berufliche Qualifikation im Ausland abgeschlossen, die nicht mit einem bundesrechtlich geregelten Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss vergleichbar ist? Gerne berät Sie die IHK Niederbayern zu diesem Thema und unterstützt Sie beim Anerkennungsverfahren.
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